Neue Presse vom 17.08.2017
Die Anhörung zum Thema “sozialarbeiterische Standards in Flüchtlingsunterkünften” stand letzte Woche auf der Tagesordnung. Sogar bis aus dem fernen Berlin reisten die Referenten an, um ihre persönliche Bilanz zu ziehen. Glänzt die AfD sonst gerne mal mit Abwesenheit, war bei diesem heißen Thema (halt irgendwas mit “Flüchtlingen”) natürlich gleich die Hälfte der kompletten AfD-Fraktion anwesend.
Nun muss man ja sagen, dass die AfD erst seit den Kommunalwahlen im letzten Jahr im Rat sitzt (so wie wir). Außerdem hatten die armen Burschen auch nach eigenen Angaben arge Probleme überhaupt Büroräume zu finden. Deshalb hatten sie auch erst zum Doppelhaushalt im März zum ersten Mal überhaupt Anträge eingebracht. Man muss halt auch erstmal lernen, wie der Hase so läuft in diesem riesigen Verwaltungsapparat. Deswegen erklärt der Oberbürgermeister Thomas Hermann zum Beispiel auch in fast jeder Ratsversammlung der AfD, was der Unterschied zwischen Anfragen und Anträgen ist.
Genauso konnte man bis jetzt auch in fast jeder Ratsversammlung feststellen, dass bei der AfD immer noch gilt: “Wer schreit, hat Recht”. Wer uns auf Twitter folgt, kriegt diese geistigen Ergüsse dann komprimiert mit – da Aufnahmen oder gar Streaming aber im Rat nicht erlaubt sind, war es das auch. Sehr schade, bekommt doch so kaum jemand mit, dass die AfD Stil immer noch für das Ende des Besens hält.
Bei der Anhörung jedenfalls waren richtig viele Gäste anwesend, gefühlt viel mehr Gäste, als sich die oft stundenlange Ratsversammlung freiwillig antun. Trotzdem, oder vielleicht genau deshalb hat der Ratsherr der AfD Roland Herrmann die Performance seines Lebens abgeliefert.
Beleidigungen, Behauptungen, “Artikel 16a”, “Verfassungsbruch”: der Kamerad hatte diesmal ALLES im Angebot.
Ein bisschen Lügenkresse war die NP in Ihrem Artikel darüber übrigens tatsächlich (im Gegensatz zur HAZ diesmal). Engelke von der FDP war nicht der Erste, der dem Vorsitzenden Küßner vorschlug, den Kameraden Herrmann aus der Sitzung auszuschließen.
Nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates kann “der Ratsvorsitzende kann ein Ratsmitglied bei ungebührlichem oder wiederholt ordnungswidrigen Verhalten von der Sitzung ausschließen.” Das hatte tatsächlich unser aller Klippert zuerst vorgeschlagen. Nachdem Herrmann sich daraufhin weiter diverse verbale Ausrutscher leistete (von der Lautstärke fangen wir jetzt mal lieber nicht an), griff Engelke den Vorschlag auf, kam aber auch nicht durch.
Vielleicht klappts ja beim nächsten Mal, bis dahin arbeiten wir daran, dass Hannover ins neue Jahrtausend rutscht und Streaming bald erlaubt ist. Transparenz gehört nicht den Piraten alleine, und Piraten gehören sowieso nach Somalia.