Im ersten Post zu unseren OB-Wahlversprechen ging es um: Prüfanträge >>.

Zusätzlich haben wir noch 2 Anfragen gestellt. Anfragen werden nach Zeitpunkt des Eingangs ab Zeitpunkt X (Tage variieren, immer ab 15 Uhr) in der Ratsversammlung eine Stunde lang beantwortet, also: wer zuerst fragt bzw. einreicht, bekommt die öffentliche Antwort.

Weil wir bei unseren Anfragen wirklich richtig dolle wollten, dass sie öffentlich beantwortet werden, haben wir uns auch richtig viel Mühe gegeben pünktlich zu sein, und man sieht sehr schön: wir waren auf die Sekunde genau (und +2, aber egal).

Warum wir das unbedingt wollten wird schnell klar, wenn man sich unsere Anfrage anschaut:

und dieses Posting unserer Partei:

Und ja, das hat Hansmann wirklich gesagt (klick auf Screenshot für Link zum Artikel):

Die komplette Antwort der Verwaltung findet sich hier >>, zusammengefasst lautet die Antwort:

  • der Weißekreutzplatz eignet sich nicht als Spielplatz, weil er in seinem Einzugsgebiet die einzige größere Grünfläche für ALLE Bürger ist (Spielplatz = nur Kinder/Jugendliche und Begleitung haben Nutzungsrecht)
  • dies wurde schon mehrfach diskutiert und auch die Bevölkerung ist dagegen
  • ob lauter ja/nein kann man nicht sagen, wahrscheinlich hält es sich die Waage
  • kein personeller Mehraufwand
  • „Auf dem Weißekreuzplatz halten sich sowohl Anwohner*innen mit einer Wohnung im Quartier als auch wohnungslose Menschen auf. Teilweise haben diese einen Migrationshintergrund aus Osteuropa. Bei einer ausschließlichen Nutzung des Weißekreuzplatzes als Spielplatz müsste ein alternatives Angebot für alle aktuellen Nutzer*innen entwickelt werden.“
  • „Trotz der schwierigen Lebenssituation der wohnungslosen Menschen gelingt es immer wieder, in Einzelfällen mit Unterstützung der Sozialarbeit eine Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen. Diese Arbeit ist jedoch einerseits von der Bereitschaft der Betroffenen abhängig, diese Angebote anzunehmen, andererseits sind aufgrund des rechtlichen Status der Zuwanderer*innen aus Osteuropa Unterstützungsangebote nur in sehr begrenztem Umfang möglich.“

Wir übersetzen die letzte Ausführung kurz und zitieren dafür MiGAZIN:
„… In der Folge brachte die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles (sPD) zum Jahresbeginn 2017 ein neues Gesetz auf den Weg, das den Ausschluss von Bürgern der Europäischen Union von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe regelt. Nahles: ‚Wer noch nie hier gearbeitet hat und für seinen Lebensunterhalt auf staatliche finanzielle Unterstützung aus der Grundsicherung angewiesen ist, für den gilt der Grundsatz: Existenzsichernde Leistungen sind im jeweiligen Heimatland zu beantragen.‘ Nach diesem Gesetz haben Europäer, die sich auf Arbeitssuche befinden, erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Ausnahmen davon sind einmonatige Überbrückungsleistungen – etwa für Essen und Unterkunft – sowie ein Darlehen für Rückreisekosten ins Heimatland. Ausgeschlossen ist damit auch das Recht auf einen Platz in den Unterkünften, die die Sozialämter für Obdachlose bereithalten. Lediglich im Winter stehen obdachlosen EU-Bürgern die Kälteschutzprogramme offen. Ansonsten gilt: Wer über eine Heimatadresse in einem EU-Land verfügt, gilt nicht als wohnungslos.“

Hansmann und Nahles teilen sich übrigens die gleiche Partei, die wie wir ja eben gelesen haben, dafür gesorgt hat, dass Sozialarbeit Osteuropäer*innen gar nicht erreichen darf.  Nun wäre es der Vollständigkeit halber zwar durchaus möglich Sozialhilfe zu gewähren, nach Nahles Gesetzesänderung ist dies allerdings erst nach 5 Jahren Aufenthalt möglich, was ziemlich smart von Nahles war, weil selbst wir uns fragen, wie man aus der Obdachlosigkeit heraus einen Mindestaufenthalt von 5 Jahren nachweisen soll. Auf Nachfrage konnte aber leider auch die Verwaltung dazu nichts sagen, man wüsste „dazu auch nichts genaues“. Sozialdemokratensmiley!

Unsere zweite Anfrage ist ein Mix von Forderungen von Hansmann >> und Ecki Scholz >> :

Hier die komplette Antwort >>  und hier die Kurzform:

  • Seit 2013 für ca. 10.000 Wohnungen Flächen im Zuge von Bauleitplänen geplant und gesichert
  • Aktuell sind ca. 1.900 Wohnungen im Bau
  • 2019 sind bisher ca. 1.700 Wohnungen Baugenehmigungen erteilt worden
  • Zusätzlich zu den genannten 10.000 Wohnungen, plant die Verwaltung mittelfristig bis 2025 weitere Satzungsbeschlüsse für ca. 10.000 Wohnungen planerisch zu begleiten = 20.000, auch wenn niemand weiß, wie die LHH außer der Sozialquote von 30% dafür sorgen soll, dass die Wohnungen „bezahlbar“ sind
  • Über den genannten Zeitraum (Anm.: bis 2025) hinausgehende Prognosen stellt die Verwaltung keine Prognosen an (Hansmann aber lol).
  • Die Verwaltung ist nicht befugt, die Kompetenz von Personen, die sich zu planerischen Themen äußern, zu beurteilen 🙁
  • Zu den Belegrechten, gibt es eine seeeehr ausführliche Antwort, die sehr gekürzt so aussieht:
    „… dem prognostizierten Bindungsende und damit dem Verlust von ca. 2.000 Belegrechten in der Zeit zwischen 2016 und 2020 durch gegensteuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Vertraglich ist zwischen der LHH und der hannoverschen Wohnungswirtschaft vereinbart, 2.000 Belegrechte bis zum Jahr 2020 zu schaffen und zwar durch die Verlängerung bestehender sowie den Erwerb von neuen Belegrechten – sowohl im Neubau als auch im Bestand.“
    = wir wissen nicht, wie Ecki Scholz zu seinen Zahlen kommt und offensichtlich sind sie nicht korrekt bzw. wie die Verwaltung zusammenfasst:
  • „Die Verwaltung nutzt konsequent Ihre Möglichkeiten, um den Bestand an Belegrechtswohnungen konstant zu halten, oder – soweit möglich – sogar auszubauen.“

FAZIT:

Marc: 20.000 Wohnungen plant die Stadt so oder so zu bauen, egal ob du es forderst oder nicht.

Ecki: Die aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen werden zahlenmäßig so weit wie möglich aufgefangen bzw. sogar ausgebaut.

Konnten die beiden vielleicht nicht unbedingt sooo genau wissen, aber dafür gibt es ja die beste Fraktion – uns! Wahlkampfsmiley!